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Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

 

Eine Einbürgerung setzt voraus, dass Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Mit diesem Begriff fasst man die Wertvorstellungen des Grundgesetzes zusammen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist eine Staatsform, die keine Gewalt- und Willkürherrschaft kennt. Die Staatsgewalt wird vom Volke über die von ihm gewählten Vertreter im Parlament ausgeübt. Sie beinhaltet einen Rechtsstaat, der Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit jedes Einzelnen schützt. Sie ist Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einbürgerung kann nur erfolgen, wenn Sie diese Wertvorstellungen anerkennen.

Dies sind insbesondere:

1. Demokratie und Volksherrschaft

Nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk bestimmt in regelmäßigen Wahlen Vertreter im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden. Diese nehmen die Interessen der jeweiligen Ebene, für die sie gewählt wurden, wahr und treffen die Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.

2. Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet vor allem, dass Regierung und Verwaltung die Gesetze einhalten und es einen gerichtlichen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt gibt. Jedem Bürger steht der Weg zu den Gerichten offen.

3. Gewaltenteilung

Der Grundsatz der Gewaltenteilung dient der Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht. Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt wird durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente), der vollziehenden Gewalt (Regierungen und Verwaltungen) und der Rechtsprechung (Gerichte) ausgeübt. Die Parlamente kontrollieren die Arbeit der Regierung.

4. Achtung der Grundrechte

Die Grundrechte ermöglichen es dem Einzelnen unter anderem, sich gegen deren Beeinträchtigung durch den Staat zu wehren. Der Staat hat die Grundrechte eines jeden Menschen zu schützen, aber auch gegen andere Menschen, Personenvereinigungen und Organisationen. Niemand darf andere in ihrer freien Selbstbestimmung beeinträchtigen z. B. hinsichtlich der religiösen Betätigung sowie des Zugangs zu Informationen, zur Bildung und zum Berufsleben. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

5. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Die Verwaltungen müssen die Gesetze beachten und anwenden. Maßnahmen, die in Rechte des Bürgers eingreifen, bedürfen zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage, die diese Maßnahmen zulässt oder erlaubt.

6. Unabhängigkeit der Gerichte

Die Gerichte sind unabhängig. Sie können von Regierungen oder Parlamenten nicht kontrolliert werden. Die Richter sind nur ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf einen fairen Prozess.

7. Mehrparteienprinzip

Ein wesentliches Merkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, dass es verschiedene Parteien gibt. Alle Parteien haben die gleichen Chancen, ihre politischen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Gründung, Bestand und Tätigkeit der Parteien sind frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen. Bei Wahlen haben alle Parteien die gleichen Möglichkeiten, für sich zu werben und gewählt zu werden. Durch das Mehrparteienprinzip wird die Meinungsvielfalt im öffentlichen Leben gewährleistet.

8. Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Die Opposition bildet das politische Gegengewicht zur Regierung und hat die Aufgabe sie zu kontrollieren. Sie kann Gesetzesentwürfe einbringen. Die Regierung darf die Opposition nicht in ihrer Arbeit behindern.

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